Bund publiziert Leitlinien für Lebensmittel-Industrie

Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) hat Leitlinien für die Lebensmittel-Industrie veröffentlicht. Unter dem Tiel "Minimalstandard für die Sicherheit der Informations- und Kommunikationstechnologie in der Lebensmittelversorgung" werden Produktions- und Geschäftsprozesse berücksichtigt, die zunehmend von der IT abhängig seien.

Der IKT-Minimalstandard ist ein Branchendokument der Lebensmittelversorgung. (Symbolbild: Unsplash)

Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) adressiert sich an Verantwortliche der Lebensmittel-Industrie, um eine integrale Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Im Rahmen der vom Bundesrat 2012 beschlossenen nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken (NCS) führte der Bund Verwundbarkeitsanalysen in verschiedenen lebenswichtigen Branchen durch.

Der vorliegende «Minimalstandard für die Sicherheit der Informations- und Kommunikationstechnologie in der Lebensmittelversorgung» setzt dort an, wo sich eine moderne Gesellschaft Ausfälle am wenigsten leisten kann:

bei den IKT-Systemen der kritischen Infrastrukturen. Dies gilt für die Lebensmittelversorgung ebenso wie beispielsweise die Energieversorgung oder das Gesundheitswesen. Der hier vorliegende IKT-Minimalstandard soll entsprechend Unternehmen aus der Lebensmittelbranche dabei unterstützen, IKT-Störungen zu vermeiden, bzw. diese rasch zu beheben.

IKT-Minimalstandard

Ein Resultat dieser Untersuchungen war der im letzten Jahr vorgestellte, allgemeine IKT-Minimalstandard. Der werde nun durch den Branchenstandard für die Lebensmittelversorgung ergänzt. Das Dokument enthalte anerkannte Richtlinien und Empfehlungen zur Verbesserung der IT-Sicherheit. Das Papier wurde vom BWL gemeinsam mit Experten aus der Lebensmittelindustrie ausgearbeitet.

Die Empfehlungen, so geht weiter aus der Mitteilung hervor, werden von den Unternehmen der Branche im Sinne einer „Selbstregulierung“ freiwillig umgesetzt. Der „IKT-Minimalstandard für die Lebensmittelversorgung“ richte sich grundsätzlich an alle Unternehmen, die an Produktion, Verteilung, Import und Verarbeitung von Lebensmitteln beteiligt seien.

Er soll Lebensmittelversorgern dabei helfen, ihre kritischen Systeme zu identifizieren, Risiken zu bewerten und Schutzmassnahmen zu treffen. Ein Ausfall der Systeme gefährde die Geschäftstätigkeit von Unternehmen und damit auch die Versorgung der Schweiz mit kritischen Gütern und Dienstleistungen, schreibt das BWL zum Hintergrund.

Mehr zum „Minimalstandard für die Sicherheit der Informations- und Kommunikationstechnologie in der Lebensmittelversorgung“ finden Sie hier

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