ESTI: Jedes siebte elektrotechnische Erzeugnis beanstandet

Weiterhin wird jedes siebte elektrotechnische Erzeugnis beanstandet. Will heissen 15 Prozent der im Jahr 2015 durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI überprüften elektrischen Erzeugnisse weisen Mängel auf. Die Konsequenz: 82 Verkaufsverbote und Verkaufsstopps.

2015 mussten 82 Verkaufsverbote und Verkaufsstopps gegen mangelhafte Produkte erlassen werden.

Elektrische Erzeugnisse für Haushalt, Büro, Gewerbe und Industrie werden stichprobenweise auf ihre Konformität und Sicherheit hin überprüft. Damit wird sichergestellt, dass sich in der Schweiz nur sichere elektrische Produkte im Markt befinden.

Neben den 82 Verkaufsverboten wurden zusätzlich 17 Rückrufe von Produkten aus den Bereichen Haushalt, Wohnen und IT sowie aus der Haustechnik öffentlich erlassen (Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse NEV). Ebenso wurden die Konsumenten ausführlich über die diversen Mängel informiert. Die Marktüberwachung durch das ESTI kursiert in allen Landesteilen der Schweiz.

Kontrolle von Messeerzeugnissen

Die überprüften Erzeugnisse wurden anlässlich von Messebesuchen, Besuchen von Grossverteilern, Fachmärkten und Herstellern sowie im Rahmen von Kontrollen auf Internet-Plattformen und in Printmedien erfasst. Überprüfungen erfolgten auch aufgrund von Meldungen von Konsumenten, Mitbewerbern sowie Fachpersonen aus dem Elektrobereich.

Gesamthaft wurden 208 Erzeugnisse mit Mängeln erfasst. Damit weisen, wie im Vorjahr, wiederum 15 Prozent aller kontrollierten elektrotechnischen Erzeugnisse Mängel auf. Dabei enthalten 116 Erzeugnisse sicherheitstechnische Mängel.

Spezifische Produktefehler

Besteht für den Benutzer eine Gefahr, kann das ESTI das weitere Bereitstellen eines Erzeugnisses auf dem Markt verbieten. 2015 mussten 82 Verkaufsverbote und Verkaufsstopps ausgesprochen werden.

Besonders betroffen waren LED-Lampen sowie Leuchten, Netzkabel, Wasserkocher, Heizstrahler, Reiseadapter, Akkus von PCs, Produkte in Heizungsanlagen sowie Stecker mit ungenügenden elektrischen Eigenschaften an verschiedensten Geräten. Es ist in diesem Zusammenhang unbedingt zu beachten, dass der Verkauf von elektrischen Geräten mit ausländischen Haushalt-Steckern (beispielsweise Schuko-Stecker) in der Schweiz verboten ist.

In 20 Fällen haben der Handel und Hersteller als betroffene Wirtschaftsakteure aufgrund des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG) selbst Erzeugnisse vom Markt genommen und das ESTI darüber informiert. In 17 Fällen wurden diese Rückrufe und Sicherheitsinformationen in Zusammenarbeit mit dem ESTI auf der Website des Büros für Konsumentenfragen BFK öffentlich aufgeschaltet.

Dies betraf Netzkabel für Notebook-Computer, gewerbliche Elektro-Wassererwärmer, diverse mobile Whirlpools, beheizbare Skischuhe, Tischlampen, Ladegeräte, PC-Lautsprecher, gewerbliche Kondensatpumpen, Ventilatoren, Mixer, Radios, Tablet-PCs, Photovoltaik-Wechselrichter, Kinderleuchten und LED-Spots. Das ESTI empfiehlt allen Konsumentinnen und Konsumenten, beim Kauf von elektrischen Geräten auf seriöse Anbieter mit einem kompetenten Kundendienst in der Schweiz zu setzen und auf aussagekräftige Bedienungsanleitungen sowie auf dem Erzeugnis angebrachte Prüfzeichen zu achten. Anerkannte Schweizer Prüfzeichen sind beispielsweise das Sicherheitszeichen des ESTI – solche Geräte mit Sicherheitszeichen sind unter www.esti.admin.ch veröffentlicht – und das SEV-Konformitätszeichen von Electrosuisse. Geräte mit diesen Prüfzeichen erfüllen höhere Ansprüche an die Produktesicherheit und bieten Konsumenten damit einen Mehrwert.

http://www.esti.admin.ch

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