Zwei Qualitätsverträge für die Bereiche Arztpraxen und Ernährungsberatung eingereicht

Der Verband Schweizer Krankenversicherer prio.swiss, die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH und der Schweizerische Verband der Ernährungsberater/innen SVDE haben beim Bundesrat die beiden ersten gesamtschweizerischen Qualitätsverträge im praxisambulanten Bereich eingereicht.

Qualität als gemeinsame Verantwortung: Für die Bereiche Arztpraxen und Ernährungsberatung wurden beim Bundesrat Qualitätsverträge eingereicht.

Im Sinne von «Stärkung der Qualität und Wirtschaftlichkeit» fordert das Krankenversicherungsgesetz KVG in Art. 58a den Abschluss von gesamtschweizerischen Verträgen über die Qualitätsentwicklung. Diese Verträge werden zwischen den Verbänden der Leistungserbringer und den Krankenversicherern abgeschlossen. Während 2024 ein erster solcher Qualitätsvertrag zwischen H+, curafutura und santésuisse abgeschlossen worden ist, wurden am 11. September 2025 zwei weitere beim Bundesrat zur Genehmigung eingereicht. Der erste Qualitätsvertrag, zwischen prio.swiss und der FMH, betrifft die Arztpraxen. Der zweite Qualitätsvertrag, zwischen prio.swiss und dem SVDE, betrifft die Ernährungsberatung. 

Die aktuell beim Bundesrat eingereichten Qualitätsverträge sind das Ergebnis intensiver und konstruktiver Verhandlungen, die einerseits zwischen prio.swiss und der FMH, und andererseits zwischen prio.swiss und dem SVDE geführt wurden. Sie legen die Zusammenarbeit für eine systematische und nachhaltige Qualitätsentwicklung in der praxisambulanten Gesundheitsversorgung verbindlich fest. Damit profitieren Patientinnen und Patienten von wirksamen Verbesserungsmassnahmen.

Im Zentrum steht die Förderung einer Qualitäts- und Lernkultur. Die Qualitätsverträge tragen zu einer sicheren, evidenzbasierten und patientenzentrierten Behandlung bei und sehen spezifische Qualitätsverbesserungsmassnahmen vor. Der Qualitätsvertrag für den ärztlichen ambulanten Bereich sieht zum Beispiel eine Checkliste Sichere Chirurgie sowie Qualitätszirkel vor. Beim Qualitätsvertrag für die freiberufliche Ernährungsberatung steht die Messung der Patientenzufriedenheit im Zentrum. Qualität entsteht durch kontinuierliche Weiterentwicklung. Deshalb wird die Umsetzung regelmässig durch die Vertragspartner geprüft und bei Bedarf angepasst.

FMH-Präsidentin Yvonne Gilli betont: «Dieser Vertrag ist ein Meilenstein für die ärztliche Qualitätsarbeit. Er verbindet die Perspektiven der Ärzteschaft und der Versicherer und stellt den Patientennutzen in den Vordergrund.» prio.swiss-Präsident Felix Gutzwiller ergänzt: «Mit dieser Vereinbarung schaffen wir einen verlässlichen Rahmen, um Qualität und Wirtschaftlichkeit in Einklang zu bringen. Das stärkt nicht nur das Gesundheitswesen, sondern vor allem das Vertrauen der Bevölkerung.» SVDE-Vizepräsidentin Manuela Deiss pflichtet bei: «Die nun vorliegenden Verträge werden den unterschiedlichen Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten gerecht. Somit ist gewährleistet, dass die Qualitätsentwicklung optimal wirken kann.»

Quelle und weitere Informationen: www.fmh.ch/saqm, https://prio.swiss, https://svde-asdd.ch

(Visited 241 times, 1 visits today)

Weitere Artikel zum Thema