Präferenzkalkulationen im Handel mit Grossbritannien (GB) bleiben eine Herausforderung für Schweizer Ausführer. Per 9. Juni 2021 und 1. September 2021 gibt es allerdings einige Erleichterungen. Was hat sich 2021 geändert und was müssen Schweizer Exporteure beachten, damit ihre Ware reibungslos durch den Zoll kommt?
In der Schweiz produzierte Waren mit Export nach GB
Bis anhin ergaben sich Probleme bei Präferenzkalkulationen unter anderem dadurch, dass das bilaterale Handels- und Kooperationsabkommen TCA (Trade and Cooperation Agreement) zwischen der EU und GB nicht in allen Aspekten deckungsgleich ist mit dem bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und GB. Dies betrifft vor allem die Ursprungsregeln. So hatten Schweizer Ausführer mit zwei gewichtigen Nachteilen zu kämpfen:
Waren mit präferenziellem Ursprung Schweiz konnten abhängig von der jeweiligen Zolltarifnummer zollbegünstigt bzw. zollfrei nach GB importiert werden. Aber im Vergleich zu EU-Firmen, die nach GB exportieren, hatten die schweizerischen Unternehmen strengere Ursprungskriterien zu erfüllen:
a.) Im vereinbarten Handelsabkommen zwischen der Schweiz und GB vom 11. Februar 2019 (in Kraft seit 1. Januar 2021) galten «strengere» Ursprungsregeln als für EU-Länder. In der Regel führte erst eine erzielte Wertschöpfung von 60 – 70 Prozent zu einem Schweizerischen Ursprung der Ware.
b.) In der Produktion verwendete Vormaterialien aus der EU und der Türkei wurden als drittländisch eingestuft.
Neu entfällt seit dem 9. Juni 2021 der in Buchstabe b.) aufgeführt Nachteil. Die Vormaterialien aus der EU und der Türkei können nun zum Schweizerischen Ursprung addiert (kumuliert) werden.
Mit dem angestrebten Beitritt von GB zum revidierten PEM-Übereinkommen (Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln) auf den 1. September 2021 fällt auch der zweite Nachteil – Buchstabe a.) – weg. Im revidierten PEM-Übereinkommen sind «liberalere» Ursprungsregeln vorgesehen. Es genügt in der Regel eine Wertschöpfung von 50 Prozent, um den Ursprung der Ware zu erlangen. Somit haben die Schweizer Ausführer ab dem 1. September 2021 wieder gleich lange Spiesse wie die Unternehmen in der EU.
Der Schweizerische Ausführer kann zudem wählen, ob er die neuen oder die alten Bestimmungen ab dem 1. September 2021 anwenden möchte. Sofern er sich für die neuen, liberalen Regeln entscheidet, muss er dies in der ersten Sendung aktiv – mit dem vermerken des neuen Ursprungstextes – bestätigen. Der Ursprungstext wird mit den zusätzlichen Worten «…. gemäss den Übergangsregeln für den Ursprung ….» ergänzt. Hierzu das Beispiel des Textes der neuen Ursprungserklärung: «Der Ausführer (Ermächtigter Ausführer; Bewilligungs-Nr. ………) der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte …………….. Ursprungswaren gemäss den Übergangsregeln für den Ursprung sind.»
Reexport von EU und Türkischen Waren durch Schweizer Firmen
Der so genannte Durchhandel, d.h. das Weiterversenden von unveränderter, präferenzieller Ursprungsware der EU und Türkei ist weiterhin nicht möglich. Sendet der Schweizerische Exporteur Waren mit EU und türkischem Ursprung nach GB, kann er weiterhin keinen präferenziellen Ursprungsnachweis ausstellen. Dies hat zur Folge, dass der Empfänger in GB eine Zollabgabe entrichten muss.
Sofern die EU-Ursprungsware direkt von der EU nach GB befördert wird, ist die Einfuhr zollfrei.
Fazit
Angesichts der Gesetzänderungen sollten Schweizer Exporteure vor dem Versand ihre Lieferanteninformationen aktualisieren und Präferenzkalkulationen respektive Ursprungsnachweise detailliert prüfen. International tätige Speditionen in der Schweiz bieten den Kunden hierzu umfassende Unterstützung an. Ziel ist es, Sendungen reibungslos, rechtskonform, pünktlich und gegebenenfalls mit einem formell gültigen Ursprungsnachweis über die Zollgrenzen nach GB zu bringen.
Als Anregung für die Diskussion rund um die europäische Cybersicherheitspolitik hat Kaspersky ein Impulspapier veröffentlicht. Es enthält zehn Punkte zur Cybersicherheitspolitik. Kaspersky adressiert unter anderem die zu geringe Etablierung von Security-by-Design als Gestaltungsprinzip bei der Entwicklung neuer Technologien und Lösungen und die noch mangelnden Cyberresilienz von Unternehmen.
Zur Erhöhung der Resilienz und Leistungsfähigkeit sei eine faktenbasierte Cybersicherheits- sowie Wettbewerbs- und Beschaffungspolitik erforderlich. Kompetenzen in der Cybersicherheit sollten gebündelt sowie der europäische digitale Binnenmarkt harmonisiert werden. Ausserdem befürwortet Kaspersky die Bildung eines Digitalministeriums auf Bundesebene (Deutschland), wobei hier das Thema Cybersicherheit mit einer hohen Relevanz behandelt werden sollte. So lasse sich die weitere Digitalisierung des Staates, seiner Verwaltung sowie der Wirtschaft und Gesellschaft zügig, sicher, vertrauensbasiert und effektiv vorantreiben.
Hoher Schaden
Die volkswirtschaftlichen Schäden von Cyberattacken sind enorm: Laut einer Studie der Europäischen Kommission sind die finanziellen Schäden von 2015 bis 2020 weltweit von 2,5 Billionen auf 5,5 Billionen gestiegen. Allein in Deutschland werden die entstandenen Schäden auf jährlich mehr als 100 Milliarden Euro geschätzt.
Kaspersky hat daher unter der Federführung von Jochen Michels, Head of Public Affairs Europe, gemeinsam mit dem Global Research & Analysis Team (GReAT) zehn Impulse zur Cybersicherheitspolitik für eine sichere und transparente, digitale Zukunft erarbeitet.
Cybersicherheitspolitik: Konkrete Forderungen
Mehr Sicherheit für Deutschland und Europa, mehr Sicherheit für alle. Kaspersky begrüsst die Weiterentwicklung der Cybersicherheitsstrategie aus dem Jahr 2016, da das Voranschreiten der Digitalisierung und die ambitionierten Pläne hierzu für die nächste Legislaturperiode ohne Ausbau der Cybersicherheit nicht umsetzbar sind. Konkret fordert Kaspersky:
Dem Fachkräftemangel entgegenwirken
Die Gesellschaft sensibilisieren und befähigen
Security-by-Design als Grundprinzip etablieren
Cybersicherheit insbesondere im Mittelstand deutlich verbessern
Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung sicher und vertrauensvoll gestalten
Cybersicherheits- sowie Wettbewerbs- und Beschaffungspolitik faktenbasiert gestalten
Kompetenzen in der Cybersicherheit bündeln und den europäischen digitalen Binnenmarkt harmonisieren
Cybersicherheit beim Aufbau eines Digitalministeriums berücksichtigen
Die Cybersicherheitsstrategie nachhaltig entwickeln
Massnahmen gegen Stalkerware ergreifen
«Als globales Cybersecurity-Unternehmen wollen wir die digitale Transformation nachhaltig unterstützen. Unsere Erfahrungen zeigen, dass angemessene Cybersicherheit eine Voraussetzung und ein Erfolgsfaktor für die Digitalisierung ist. Daher muss Cybersicherheit ganz weit oben auf die politische Agenda gesetzt werden. Die zehn Impulse verstehen wir als Anregungen und Diskussionsbeiträge, um die Digitalisierung in Deutschland und Europa erfolgreich, nachhaltig, sicher und vertrauensbasiert zu gestalten», so Jochen Michels, Head of Public Affairs, Europe bei Kaspersky
Die Anmeldung mit Benutzername und Passwort ist noch immer Standard. Doch dieses Verfahren hat viele Nachteile und Unternehmen suchen nach Alternativen. Eine Möglichkeit bietet die passwortlose MFA.
Obwohl über 80 Prozent aller Sicherheitsvorfälle in Zusammenhang mit gestohlenen, ausgespähten oder zu schwachen Passwörtern stehen, setzen die meisten Unternehmen noch immer auf das klassische Anmeldeverfahren mit Benutzername und Kennwort. Doch nicht nur die mangelhafte Sicherheit spricht gegen diese Zugangsberechtigung. Auch wegen negativer Auswirkungen auf die Produktivität der Mitarbeitenden und erheblicher Kosten für den Verwaltungsaufwand suchen Unternehmen nach Alternativen zur Passwort basierten Anmeldung. Solche Alternativen existieren bereits, denn Smartcards und Public-Key-Kryptografie ermöglichen eine sichere Authentifizierung. Inzwischen kann auch ein Smartphone als Smartcard verwendet werden, was die Einführung einer Technologie für die passwortlose MFA erheblich vereinfacht.
Authentifizierungsspezialist Hypr gibt Tipps zur Einführung einer echten passwortlosen Anmeldung und zeigt, worauf Unternehmen achten sollten:
1. Bestandsaufnahme I: Wo nerven Passwörter am meisten? Bei der Einführung einer passwortlosen Authentifizierungslösung sollten Unternehmen zunächst analysieren, in welchen Bereichen die negativen Auswirkungen einer Passwort-basierten Anmeldung am größten sind: – Wo sind sie für den Anwender am ärgerlichsten? – Wo bereiten sie am meisten Stress in der IT-Abteilung? – Wo sind sie am schlechtesten für die Produktivität und am gefährlichsten für die Sicherheit? – Welches sind die besonders kritischen Systeme im Unternehmen?
2. Bestandsaufnahme II: Welche Lösungen sind bereits im Einsatz? Um die Nutzung von unsicheren Passwörtern zu minimieren und die negativen Auswirkungen einer Passwort basierten Anmeldung auf die Produktivität der Mitarbeiter zu umgehen, verwenden Unternehmen bereits Tools wie Passwortmanager oder Single-Sign-on-Verfahren (SSO) – oder eine Kombination aus beiden. Ein sehr viel höheres Sicherheitslevel bieten diese Methoden jedoch nicht. Schliesslich basieren diese Techniken auf in einer zentralen Datenbank gespeicherten Kennwörtern, die potenziell anfällig für Cyberangriffe ist. Darüber hinaus werden lediglich viele Passwörter durch eines versteckt, wodurch ein Single-Point-of-Failure entsteht, der ein beträchtliches Schadenpotenzial birgt.
3. Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) prüfen Bei der Einführung einer MFA-Lösung gilt es zwischen vermeintlicher und echter Passwortlosigkeit zu unterscheiden: Um die Sicherheit Passwort basierter Anmeldeverfahren zu verbessern, verwenden viele Unternehmen mehrere Faktoren, um einen Nutzer zu authentifizieren. Die meisten Multi-Faktor-Authentifizierungslösungen basieren auf Kennwörtern und Shared Secrets – das heisst, ein zusätzliches Passwort erhöht die Sicherheit bei der Anmeldung. Da Unternehmen nun zunehmend unterschiedliche Cloud-Dienste nutzen, stehen sie vor dem Dilemma, verschiedene Identitätsplattformen verwalten zu müssen. Und die Endbenutzer sind mit zahlreichen Multi-Faktor-Anmeldemethoden konfrontiert, die immer komplexer und inkonsistenter werden und sich negativ auf ihre Produktivität auswirken. Zwar bietet eine herkömmliche MFA ein höheres Schutzniveau als eine Anmeldung nur mit Nutzername und Passwort. Doch noch immer werden Shared Secrets genutzt, die zentral in einer Datenbank gespeichert anfällig für einen Hackerangriff sind.
4. Vorsicht: Passwortlos ist nicht gleich passwortlos Bei der Einführung einer passwortlosen Authentifizierung sollten Unternehmen darauf achten, dass die Lösung eine echte passwortlose Multi-Faktor-Authentifizierung bietet. Anders als bei Passwort basierten MFA-Techniken werden hier Kennwörter durch sichere kryptografische, asymmetrische Schlüsselpaare ersetzt, sodass Hackerangriffe nur auf einzelne Geräte denkbar sind, nicht aber auf eine Credential-Datenbank mit zahlreichen Anmeldeinformationen. Darüber hinaus entlastet eine passwortlose MFA den IT-Help-Desk, indem sie die Kosten für die Verwaltung von Zugangsdaten, etwa bei einem Passwort-Reset, erheblich minimiert.
5. Echte passwortlose MFA bereits am Desktop erhöht die Sicherheit Ein wichtiges Kriterium bei der Einführung einer passwortlosen MFA-Lösung ist die Einsatzmöglichkeit bereits bei der Anmeldung am Desktop. Damit wird der Schutz vor Angriffen bereits zum frühestmöglichen Zeitpunkt realisiert und nicht erst, wenn der Anwender bereits im Netzwerk ist. Von grosser Bedeutung ist, dass die Lösung auch offline funktioniert, damit Anwender zu jeder Zeit geschützt sind und zum Beispiel auch ohne Netzwerkverbindung auf ihren Laptop zugreifen können. Nur so ist sichergestellt, dass sie nicht wieder auf Benutzername und Passwort als Fallback zurückgreifen müssen und diese unsichere Anmeldevariante ausgeschlossen werden kann.
6. Integration, Kompatibilität und Zukunftsfähigkeit evaluieren Empfehlenswert ist eine passwortlose MFA-Lösung, die flexibel ist, sich in bestehende Systeme wie Identity-Access-Management-Lösungen und Cloud-Dienste integriert und auch ältere Anwendungen unterstützt. Sie sollte zudem mit anderen echten passwortlosen Techniken kompatibel sein, beispielsweise zu Sicherheitstokens wie Smartcards und FIDO-Sticks, und auch die in verschiedenen Laptops bereits integrierten Lösungen wie Windows Hello und Touch ID unterstützen. Die Nutzung für Mobil- und Web-Anwendungen, VDI- und VPN-Umgebungen, Remote-Desktop-Verbindungen sowie die Unterstützung von Sicherheitsstandards wie FIDO2 sollten eine Selbstverständlichkeit sein. Optimalerweise funktioniert eine solche Lösung dank der Kompatibilität zu Standards überdies bei zukünftigen Anwendungen und Diensten.
7. Mehr Benutzerkomfort dank Zugang per Smartphone Eine optimale passwortlose MFA unterstützt darüber hinaus auch moderne Geräte wie Smartphones und bietet eine effiziente und einheitliche Benutzererfahrung. So kann der Login am Smartphone (Faktor: Besitz) initiiert und durch Biometrie (Faktor: Inhärenz) oder eine PIN (Faktor: Wissen) authentifiziert werden. Wichtig dabei ist, dass der von der FIDO-Allianz definierte offene Industriestandard für die Zwei-Faktor-Authentifizierung unterstützt wird. Nur so kann das Smartphone auch zur Smartcard werden.
„Wenn ein Unternehmen eine passwortlose Authentifizierungslösung nutzt oder einführt, sollte es genau prüfen, ob es sich um eine echte oder nur eine anwenderorientierte Passwortlosigkeit handelt“, erklärt Jochen Koehler von Hypr. „Klar ist auch, dass vor allem eine passwortlose Multi-Faktor-Authentifizierung höchstmögliche Sicherheit bietet – und dabei ganz wichtig: bereits bei der Betriebssystemanmeldung. Man lässt also den Hacker nicht erst ins Haus und verbietet ihm dann den Zugang zum Schlafzimmer, sondern wehrt ihn bereits an der Eingangstür ab.“
Mikrochirurgie Zürich: Erstmals Symani-Roboter im Einsatz
Vor wenigen Tagen haben Nicole Lindenblatt und ihr Team eine der weltweit ersten mikrochirurgischen Operationen mittels Roboter durchgeführt. Der Roboter ermöglicht es den Chirurginnen, noch feinere Gefässe als bisher zu operieren.
Operationen an kleinen Blutgefässen, Nerven und Lymphsystem werden mittels Mikrochirurgie durchgeführt. Die Operateurinnen nähen dabei Strukturen mit einem Durchmesser von weniger als 0,8 mm zusammen. Sie arbeiten mit ultrafeinen Nadeln und Fäden. Bis jetzt wurden diese Operationen von Hand durchgeführt.
Am 13. Juli 2021 war es soweit, der neue Symani-Roboter für Operationen am Universitätsspital Zürich (USZ) angeliefert. Nachdem Prof. Dr. med. Lindenblatt, Stv. Direktorin der Klinik für Plastische Chirurgie und Handchirurgie, und ihr Team den Roboter eingehend getestet hatten, konnte das Ärzteteam am 3. August 2021 die erste Patientin damit operieren, wie das USZ schreibt. Die Betroffene leide an einem chronischen Lymphödem. Ihr habe man in einer fünfstündigen Operation feinste Verbindungen zwischen Lymphgefässen und Venen am Bein geschaffen und Lymphgewebe durch Anschluss an feine Gefässe transplantiert. Die Operation sei gut verlaufen.
Noch feinere Gefässe operieren
«Von Hand operieren wir grundsätzlich genau gleich gut. Mit dem Symani-Roboter können wir aber in tiefere Lagen vordringen und noch feinere Gefässe operieren», erklärt Nicole Lindenblatt. Das könne beispielsweise die Operation des Milchbrustgangs (Ductus thoracicus) weiter verbessern oder Operationen von sehr kleinen Blutgefässen für weniger invasive Lappenplastiken ermöglichen. Laut USZ profitieren Patienten davon, dass Operationen durchgeführt werden können, die bis anhin noch nicht möglich waren. Für die Operateure bringe der Roboter zudem den Vorteil, dass das Operieren ergonomischer und bequemer sei. Der Roboter werde gänzlich von der Chirurgin gesteuert. Sie sitze auf einem Stuhl und halte zwei Pinzetten in der Hand. Die Bewegungen, die sie ausführe, würden auf die Mikroinstrumente übertragen. Auf einem Bildschirm werde mittels Kamera das Operationsgebiet bis zu 30-mal vergrössert dargestellt. Durch eine spezielle Brille, die die Operateure zusätzlich tragen, sehe sie das Bild in 3D, so das USZ.
Schnell an den Symani-Roboter gewöhnt
Nicole Lindenblatt hat sich schnell an den Symani-Roboter gewöhnt: «Wir haben im Skills Lab an 0,5 mm grossen Plastikgefässen geübt. Zu Beginn wusste ich nicht genau, wie viel Kraft ich auf die Instrumente ausüben soll. Die Herausforderung lag darin, dass ich nicht fühle, wie stark der Druck ist. Nach wenigen Tagen war es problemlos möglich die Gefässe präzis zu nähen».
Am Unispital Zürich werden jährlich zwischen 200 und 250 Patientinnen und Patienten mikrochirurgisch operiert – bei Brustkrekonstruktionen, Rekonstruktionen an Kopf, Hals und Extremitäten und in der Lymphchirurgie. Sie alle würden vom neuen Operationsroboter profitieren, ist man beim USZ überzeugt. Der Mikrochirurgieroboter Symani war bis heute weltweit erst dreimal im Einsatz: Am Universitätsspital Zürich, im Uniklinikum Salzburg und im Ospedaliero Universitaria Careggi (Florenz).
Schweiz – EU: Dreistufiger ETH-Plan soll weiterhelfen
Nach dem Abbruch der Verhandlungen über ein Rahmenabkommen skizzieren ETH-Forschende einen dreistufigen Plan zur Weiterentwicklung einer konstruktiven Partnerschaft zwischen der Schweiz und der Europäischen Union.
Christoph Elhardt, ETH Zürich - 03. August 2021
Mehr als zwei Monate nach der Entscheidung des Bunderates, die Verhandlungen zum Rahmenabkommen abzubrechen, ist es ruhig geworden um die zukünftigen Beziehungen der Schweiz zur Europäischen Union. Trotz des Beschlusses der EU-Kommission, die Schweiz in den EU-Rahmenprogrammen für Forschung und Innovation als nicht-assoziierten Drittstaat zu behandeln (siehe ETH-News vom 14.7.2021), spricht kaum jemand mehr davon, wie es nun weitergehen soll.
Diese sommerliche Stille wird nun von zwei ETH-Forschenden durchbrochen. In einem neuen Diskussionsbeitrag zeigen ETH-Professor Michael Ambühl und die Postdoktorandin Daniela Scherer von der Professur für Verhandlungsführung auf, welche Optionen aus verhandlungstheoretischer Sicht am ehesten Erfolg versprechen. «Wir haben einen dreistufigen Plan skizziert, wie sich die Partnerschaft zwischen der Schweiz und der EU nach dem Abbruch der Verhandlungen im Mai weiterentwickeln könnte», erklärt Ambühl.
Vertrauen durch unilaterale Massnahmen stärken
In einem ersten Schritt soll das gegenseitige Vertrauen zwischen der Schweiz und der EU durch unilaterale Massnahmen gestärkt werden. Die Autoren empfehlen, dass der Bundesrat zunächst, wie er das bereits begonnen hat, den Austausch mit Brüssel und mit den europäischen Hauptstädten intensiviert.
Zudem wäre es gemäss den Autoren sinnvoll, dass das Parlament die sogenannte Kohäsionsmilliarde freigibt, die Personenfreizügigkeit mit Kroatien vollständig normalisiert und enger mit der EU in der Pandemiebewältigung und beim Klimaschutz zusammenarbeitet. In dieser Stufe müsste ausserdem alles darangesetzt werden, so Scherer, «dass die Forschungszusammenarbeit wieder den ihr gebührenden Platz einnehmen kann.»
Der Plan von Scherer und Ambühl sieht drei Stufen vor, um die Beziehung der Schweiz zur EU weiterzuentwickeln.
Europapolitische Vision klären
In der zweiten Stufe von Ambühl und Scherers Plan soll der Bundesrat eine innenpolitisch möglichst breit abgestützte Erklärung erarbeiten, wie er die bilaterale Partnerschaft mit der EU in Zukunft gestalten will. Diese müsste daher auch vom Schweizer Parlament in Form einer Erklärung oder eines Planungsbeschlusses abgesegnet werden.
«Die vom Parlament getragenen europapolitischen Vision würde die Glaubwürdigkeit des Bundesrats gegenüber der EU stärken und den Weg für weitere Verhandlungen ebnen», so Scherer. In ihr käme zum Ausdruck, dass die Schweiz bereit sei, im Rahmen eines Gesamtpaketes eine neue institutionelle Regelung für den bilateralen Weg auszuhandeln, die auch den Besonderheiten der Schweiz als Nicht-Mitglied Rechnung gebührend trägt.
Ein neues Verhandlungspaket schnüren
In der dritten Stufe sieht der Plan vor, dass die Schweiz erneut Verhandlungen mit der EU aufnimmt. Um die Verhandlungsmasse zu vergrössern und dadurch einen Interessenausgleich zwischen beiden Parteien zu vereinfachen, müsste ein Verhandlungspaket möglichst breit geschnürt sein. Sollte das für die Assoziierung zu Horizon Europe notwendige «Umbrella Agreement» bis dann noch nicht ausgehandelt sein, müsste dies spätestens hier erfolgen.
Ein Kernbestandteil dieses fünf Bereiche umfassenden Gesamtpakets, das die Autoren Bilaterale III nennen, bleibt aber neben der Anpassung bestehender Abkommen, der Zusicherung für neue Abkommen, einer Erhöhung des Kohäsionsbeitrages und der Institutionalisierung eines regelmässigen Dialoges auf Ministerebene vor allem die Neuverhandlung einer institutionellen Basis für ausgewählte bestehende und zukünftige Marktzugangsabkommen. Diese Basis müsste sich den Autoren zu Folge aber in einigen Punkten vom Entwurf des Rahmenabkommen abheben.
Rechtsübernahme ohne Super-Guillotine
Vor diesem Hintergrund empfehlen Ambühl und Scherer, dass die Schweiz bei der dynamischen Rechtsübernahme unter anderem in den vitalen Bereichen des Lohnschutzes, der Unionsbürgerrichtlinie und der staatlichen Beihilfen von Anfang an auf Ausnahmen, sogenannte Opt-Outs, bestehen sollte.
Darüber hinaus schlagen die Autoren vor, dass die dynamische Anpassung an EU-Recht nicht wie beim Rahmenabkommen durch einen separaten Vertrag, sondern durch eine Revision der bestehenden Abkommen geregelt würde. Dies hätte für Scherer und Ambühl den Vorteil, dass es keine Erweiterung der in den bestehenden Abkommen bereits vorgesehenen Kündigungsbestimmungen, der sogenannten Guillotinen-Klausel, gäbe.
Streitbeilegung ohne den Europäischen Gerichtshof
Zu guter Letzt zeigen Scherer und Ambühl auch bei der Streitbeilegung eine alternative Variante ohne formale Beteiligung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) auf. Übernimmt die Schweiz neues EU-Recht nicht, wäre es der EU gestattet, ohne vorheriges Anrufen eines Gerichts Ausgleichsmassnahmen gegen die Schweiz zu beschliessen. Allerdings hätte die Schweiz dann die Möglichkeit, von einem unabhängigen Schiedsgericht prüfen zu lassen, ob die getroffenen Ausgleichsmassnahmen angemessen sind.
Innenpolitisch könnte dieses weniger stark verrechtlichte Vorgehen einen Streitpunkt beseitigen, ohne die Kompetenz des Europäischen Gerichtshofes zu beschneiden. Im Übrigen ist ein ähnliches Streitbeilegungsverfahren zwischen der Schweiz und der EU bereits in Kraft: Die EU hat ihm im Zollsicherheitsabkommen von 2009 zugestimmt.
Politische Machbarkeit
Doch wie realistisch sind diese Vorschläge? Sowohl bei der Streitbeilegung als auch bei der von Ambühl und Scherer vorgeschlagenen Rechtsübernahme mit Ausnahmen stellt sich die Frage, warum die EU in Zukunft darauf eingehen sollte, wenn sie doch genau dies bis jetzt abgelehnt hat. «Weil es letztlich in ihrem eigenen Interesse ist», erklärt Scherer. Denn für die Autoren enthalten die auf allen drei Stufen skizzierten Massnahmen wesentliche Konzessionen zu Gunsten der EU und somit eine klare Verbesserung des Status quo für die EU.
Auch muss es sich Schweiz-intern noch erweisen, dass ein breiter Konsens angesichts der im Europadossier vorherrschenden politischen Differenzen erreichbar ist. Doch die Autoren sind auch in diesem Punkt weniger pessimistisch als andere Kommentatorinnen und Kommentatoren: Ein Paket, das keine explizite Rolle für den EuGH vorsieht, die Guillotinen-Klausel nicht erweitert und Ausnahmen in wichtigen Bereichen erlaubt, sollte auch innenpolitisch auf grössere Akzeptanz stossen.
Daten und Signale lassen sich mit Glasfasern schnell und zuverlässig übertragen – so lange die Faser nicht bricht. Eine starke Biegung oder Zugbelastung kann sie schnell zerstören. Ein Empa-Team hat nun eine Faser mit flüssigem Glycerin-Kern entwickelt, die sehr viel robuster ist und Daten ebenso sicher übertragen kann. Und aus solchen Fasern lassen sich sogar mikrohydraulische Bauteile und Lichtsensoren bauen.
Rainer Klose, Kommunikation, Empa - 02. August 2021
Das Team von Rudolf Hufenus ist weltweit führend bei der Herstellung von Flüssigkern-Fasern. Bild: Empa
«In Sachen optisch leitender Polymerfasern haben wir schon alles Mögliche ausprobiert», sagt Rudolf Hufenus. «Aber selbst mit den besten festen Faserkernen erreichen wir nie eine solche Elastizität wie mit unserer flüssig gefüllten Faser.» Die besondere Kombination aus optischen und mechanischen Eigenschaften könnte der Zweikomponentenfaser der Empa nun neue Marktnischen eröffnen.
Um einzuschätzen, worum es geht, hilft ein kleiner Rundblick auf die Szene: Glasfaserkabel sind für die Datenübertragung über lange Strecken ideal. Die Technik ist erprobt und wird in grossem Massstab eingesetzt. Doch Glasfasern lassen sich nur bedingt biegen und reagieren sehr empfindlich auf Zugbelastung. Denn wenn der gläserne Kern der Faser reisst, ist es mit der Datenübertragung vorbei.
Flüssigen Kern für Lichtübertragung nutzen?
Kunststofffasern werden typischerweise für kürzere Übertragungsstrecken eingesetzt: für einzelne Gebäude, Firmenareale oder in Fahrzeugen. Der Kern dieser Fasern besteht oft aus PMMA – bekannt auch als Plexiglas – oder aus dem Kunststoff Polycarbonat. Diese transparenten Materialien sind zwar biegsamer als Glas, aber fast ebenso empfindlich gegen Zugkräfte. «Sobald sich ein Mikroriss im Faserkern bildet, wird Licht daran gestreut und geht verloren», erläutert Hufenus. «Die Datenübertragung wird also zunächst schlechter, später kann der Faserkern an dieser geschwächten Stelle sogar ganz reissen.»
An dieser Stelle kommt die Expertise der Empa ins Spiel: Seit sieben Jahren steht in den Labors der Forschungsabteilung «Advanced Fibers» in St. Gallen eine Maschine, die kilometerlange, mit Flüssigkeit gefüllte Fasern herstellen kann. Mit diesem Knowhow ist die Empa weltweit führend. «Zweikomponentenfasern mit festem Kern gibt es seit über 50 Jahren», so Hufenus. «Aber einen durchgehenden Flüssigkern zu fabrizieren, ist erheblich komplexer. Da muss schon alles genau zusammenpassen, damit das gelingt.»
Könnte man diesen flüssigen Kern nicht auch zur Lichtübertragung nutzen? überlegte sich der Empa-Forscher. Er steht damit in guter Schweizerischer Tradition: Es war der Genfer Physiker Jean-Daniel Colladon, der 1842 erstmals Licht im Inneren eines Wasserstrahls entlang leitete – und damit eine der physikalischen Grundlagen für die heutige Glasfasertechnik entdeckte.
Für die Lichtleitung in Hohlfasern mit Flüssigkern muss nun aber wieder alles zusammenpassen. Entscheidend ist der Unterschied des Brechungsindex zwischen der Flüssigkeit und dem transparenten Mantelmaterial: Der Brechungsindex der Flüssigkeit muss deutlich grösser sein als der des Mantelmaterials. Nur dann wird das Licht an der Grenzfläche sauber gespiegelt wird und bleibt innerhalb des Flüssigkerns gefangen.
Zugleich müssen alle Zutaten temperaturstabil sein. «Die beiden Komponenten der Faser müssen zusammen unter hohem Druck und bei 200 bis 300 Grad Celsius durch unsere Spinndüse laufen», sagt der Empa-Forscher. «Wir brauchen also eine Flüssigkeit mit passendem Brechungsindex für die Funktionalität und mit möglichst geringem Dampfdruck für die Herstellung der Faser.» Das Team entschied sich für einen Flüssigkern aus Glycerin und eine Hülle aus einem Fluoropolymer.
Bis zu 10 Prozent reversible Dehnung
Das Experiment gelang: Die erzeugte Faser hält bis zu zehn Prozent Dehnung aus und findet dann wieder in ihre Ursprungslänge zurück – das kann keine andere optische Festkernfaser!
Doch die Faser ist nicht nur extrem dehnbar, sie kann auch messen, wie weit sie gedehnt wurde. Hufenus und sein Team versetzten das Glycerin mit einer kleinen Menge fluoreszierenden Farbstoffs und untersuchten die optischen Eigenschaften dieser Leuchtfaser während des Dehnungsvorgangs. Ergebnis: Beim Dehnen der Faser verlängert sich der Weg des Lichts, die Zahl der Farbstoffmoleküle in der Faser bleibt hingegen konstant. Dies führt zu einer kleinen Farbänderung des abgestrahlten Lichts, die man durch geeignete Elektronik messen kann. So kann die flüssig gefüllte Faser eine Längenänderung oder eine auftretende Zugbelastung anzeigen.
«Wir erwarten, dass sich unsere flüssig gefüllten Fasern nicht nur für Signalübertragung und Sensorik, sondern auch für Kraftübertragung in der Mikromotorik und Mikrohydraulik einsetzen lassen», sagt Hufenus. Die exakte Zusammensetzung von Faserhülle und Füllung kann dann spezifisch auf die Anforderungen der jeweiligen Anwendung angepasst werden.
Kontrollen erhöhen Arbeitssicherheit und Maschinenverfügbarkeit
Ob Drehbank, Kreissäge oder Säulenbohrer: Beim Umgang mit Bearbeitungsmaschinen gilt es zum Schutz des Bedienpersonals zahlreiche Sicherheitsvorgaben zu beachten. Der Arbeitgeber ist in der Pflicht: Er hat dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeitenden die Arbeitsmittel sicher verwenden. Eine wichtige Massnahme hierfür sind regelmässige Maschinenprüfungen.
Redaktion - 29. Juli 2021
Foto: TÜV Rheinland
«So genannte spanabhebende Arbeitsmittel wie Drehmaschinen, Sägen oder Fräsen sollten alle zwölf Monate überprüft werden – und zwar durch eine dazu befähigte Person», sagt Christian Thielmann, Experte für die Zertifizierung von Maschinen bei TÜV Rheinland. Kontrolliert werden muss etwa, ob eine Maschine dem aktuellen und angemessenen sicherheitstechnischen Stand der Technik entspricht, die Schutzeinrichtungen fehlerfrei funktionieren und ob Mängel durch Abnutzung oder Beschädigungen vorhanden sind. «Bei Bedarf gibt der Prüfer Empfehlungen zum sicheren, rechtskonformen Betrieb des Arbeitsmittels. Abweichungen von der Verordnung muss der Arbeitgeber zudem umgehend beseitigen», so der Experte.
Prüfungen dokumentieren
Aufgrund der Komplexität des Themas sollten Maschinenbetreiber auf das Fachwissen von unabhängigen Dienstleistern und seinen Prüfservice zurückgreifen. «Da wir als unabhängige Fachleute keinerlei Bezug zu Betrieb und Hersteller der Maschinen und kein wirtschaftliches Interesse an Umbauten und Materialaustausch haben, ist eine objektive Bewertung sichergestellt», erläutert Thielmann. Jede Maschinenprüfung wird von den Fachleuten sorgfältig dokumentiert und mit dem Betreiber besprochen. Die Dokumentation hält konkrete Zuweisungen zur Maschine, den Zustand am Prüfungstag und mögliche Mängel fest. Dazu gibt es die abschliessende Beurteilung und, wenn gewünscht, Handlungsempfehlungen. Den Bericht gilt es sicher aufzubewahren: Im Schadensfall dient er als Nachweis, dass der Arbeitgeber seiner gesetzlichen Fürsorgepflicht nachgekommen ist.
Quelle: TÜV Rheinland
Endress+Hauser und Hahn-Schickard gründen Joint Venture
Mehr Sicherheit in der Lebensmittelproduktion und anderen verfahrenstechnischen Anwendungen ist das erklärte Ziel eines Joint Ventures zwischen Endress+Hauser und Hahn-Schickard. Dazu haben beide Partner im deutschen Freiburg die Endress+Hauser BioSense GmbH gegründet.
Der Forschungs- und Entwicklungsdienstleister Hahn-Schickard arbeitet in enger Kooperation mit dem Institut für Mikrosystemtechnik der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg bereits seit vielen Jahren an schnellen diagnostischen Verfahren, um etwa kleinste Mengen an infektiösen Erregern vor Ort mit mobilen Geräten nachweisen zu können. Ziel des neuen Joint Ventures ist es nun, diese Technologie von der medizinischen Diagnostik auf die industrielle Prozess- und Laborautomatisierung zu übertragen, wie die beiden Unternehmen schreiben.
Innovatives Cluster
In den ersten Monaten kommt Endress+Hauser BioSense noch in Räumen der Universität sowie bei Hahn-Schickard unter. Im nächsten Jahr werde das Unternehmen dann in das derzeit im Bau befindliche Freiburger Innovationszentrum FRIZ auf dem Campus der Technischen Fakultät umziehen. Das Start-up erweitere damit den Freiburger Standort von Endress+Hauser, an dem bereits heute an neuen Sensortechnologien, Biosensoren sowie Lösungen für die Industrie 4.0 gearbeitet werde.
Bei der Entwicklung von Geräten und Verfahren für molekulare Analysen in Prozess und Labor werde das neu gegründete Unternehmen eng mit der IST Innuscreen GmbH in Berlin zusammenarbeiten, die ebenfalls Teil der Endress+Hauser Gruppe sei. IST Innuscreen biete ein breites Portfolio für die Nukleinsäure-Isolierung und Molekulardiagnostik und liefere unter anderem Kits und Assays für die PCR-Diagnostik.
Erfahrenes Führungsteam
Gemäss Angaben hält Endress+Hauser 75 Prozent der Anteile am neuen Joint Venture, Hahn-Schickard 25 Prozent. Geschäftsführer des neuen Unternehmens sei Dr. Nicholas Krohn, der bestens vertraut sei mit dem Gebiet der Lebensmittelanalytik. Das Gründungsteam wird ergänzt durch Stefan Burger und Martin Schulz, zwei langjährige Hahn-Schickard-Mitarbeiter, die auf dem Gebiet der molekularen Diagnostik an der Technischen Fakultät der Universität Freiburg promoviert haben, wie es abschliessend heisst.
Bei der Beschaffung von IoT-Devices – also Geräten, die in ein IT-Netzwerk eingebunden sind – sollte man Vorsicht walten lassen. In Stichproben zeigten mehr als 50 Prozent der geprüften Geräte eklatante Schwachstellen, die einen Hackerangriff auf eine gesamte IT-Infrastruktur zulassen würden. «Unternehmen holen sich mit Druckern, Routern, Sicherheitskameras oder smarten Beleuchtungslösungen eine unberechenbare Blackbox ins eigene Haus. Hacker kennen die Schwachstellen und können sich leicht Zugriff auf sensible Informationen verschaffen. Daher ist bei der Beschaffung dieser Geräte Sorge dafür zu tragen, dass es Security-Vorgaben gibt und diese auch geprüft werden», sagt Florian Lukavsky, Geschäftsführer und Gründer von IoT Inspector.
Oftmals tarnen sich diese potenziellen Probleme in Zulieferprodukten: In jedem Gerät stecken im Durchschnitt Softwarekomponenten von mehr als zehn unterschiedlichen Herstellern, sogenannten OEM-Produzenten. Mit einer Checkliste geben die Security-Experten von IoT Inspector eine Guideline.
Checkliste für die sichere Beschaffung von IoT-Devices
Um einen angemessenen Grundschutz der IoT-Infrastruktur innerhalb des Unternehmens zu erreichen, empfehlen sich folgende Massnahmen:
Zunächst sollte eine Schutzbedarfsbestimmung und Bedrohungsanalyse stattfinden, um klare Leitlinien für die IoT-Sicherheit festzulegen.
Definition von konkreten technischen Security-Anforderungen für die Beschaffung. Diese werden in einem Security-Lastenheft festgehalten und sind vom Hersteller nachweislich umzusetzen. Orientierung hierfür bieten internationale Vorgaben, wie z.B. ISA/IEC 62443 oder ETSI 303 645. Des Weiteren gibt es auf Sicherheit fokussierte Beschaffungsplattformen, wie z.B. „IT – Sicher kaufen“, denen konkrete Beschaffungstexte entnommen werden können.
Prüfung des Herstellers hinsichtlich Vertrauenswürdigkeit und Sorgfalt im Rahmen der Hardware- und Software-Entwicklung. Zur Orientierung dienen etablierte Reifegradmodelle wie OWASP SAMM oder BSIMM. Der Hersteller muss nachweisen, dass er den geforderten Reifegrad – abhängig vom Schutzbedarf des Geräts – für alle Entwicklungsaktivitäten umsetzt.
Durchführung von automatisierten Sicherheitstests der Geräte-Firmware, sowohl bei der Abnahme als auch in festen Intervallen, um eventuell durch Firmware-Updates neu eingeschleuste Schwachstellen aufzufinden.
Empfohlen werden Whitebox-Audits basierend auf den OWASP IoT Testing Guides.
Einforderung der schriftlichen Zusicherung des Herstellers, dass alle definierten Sicherheitsanforderungen erfüllt sind.
Sichtung von Security-Dokumentation, die im Rahmen der Software-Entwicklung erstellt wurde (z.B. Dokumentation der Sicherheitsarchitektur, Datenfluss-Analysen, Ergebnisse von internen Sicherheitstests des Herstellers).
Bekommt ein IoT Gerät Zugriff auf vertrauliche Informationen oder wird in besonders schutzwürdigen Bereichen eingesetzt, sollte ein vollständiges Security Source Code Review der Firmware sowie eine physische Sicherheitsüberprüfung des IoT Geräts selbst mit Fokus auf versteckte Hintertüren in der Software und Hardware durchgeführt werden.
Für Interessenten bietet IoT Inspector ein Whitepaper zum Download.
Firmen, die noch eine Vielzahl an Arbeiten manuell erledigen, sollten «aufrüsten»: Vor allem in der Verwaltung von Unternehmen gibt es im Zuge der Digitalisierung häufig Verbesserungspotenzial, um Flüchtigkeitsfehler zu vermeiden.
Der Unternehmensberater und Experte für Digitalisierung, Markus Baulig, verrät zehn einfache Tipps, wie man die Digitalisierung einfach und problemlos umsetzen kann.
Intelligente Schnittstellen
Betriebsinterne Fehler, die einen enormen Zeitaufwand darstellen, entstehen häufig durch fehlerhafte Programme und Systeme. Der Grund: Sind diese nicht miteinander kompatibel, muss der Mitarbeitende manuell eingreifen. Automatisierte Schnittstellen hingegen sorgen dafür, dass Daten untereinander abgeglichen und synchronisiert werden.
Sinnvolle Plausibilitätsprüfung
Die Plausibilitätsprüfung erfolgt mit dem Ziel, eingegebene Werte auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Eine automatische Kontrolle dieser Plausibilität informiert Sie umgehend, sobald es Ungereimtheiten gibt und Sie können so schnell es geht eingreifen. Solch eine Prüfung können Sie nach bestimmten Kriterien Ihren persönlichen Anforderungen im Betrieb anpassen.
Wichtige Unternehmenskennzahlen kontrollieren
Eine Überprüfung der Kennzahlen sollte ebenfalls digital erfolgen. Kommt es zu einer Abweichung solch einer Kennzahl, werden Sie automatisch informiert und können sofort handeln. Unternehmerische Spätfolgen können so von vornherein ausgeschlossen werden.
Automatische Erinnerungen
Wichtige und regelmässig anfallende Aufgaben im Vertrieb sollten zeitnah erledigt werden. Sollte ein Mitarbeiter eine dieser wichtigen Aufgaben vergessen, sind die automatisierten Erinnerungen hilfreich. Dank ihnen verhindern Sie, dass wichtige Aufgaben vergessen werden.
Benachrichtigungen über aktuelle Neuerungen
Egal ob Sie sich über Neuigkeiten aller Art, anstehende Aufgaben oder Kundenwünsche informieren möchten: Am besten funktioniert das über sogenannte Push-Nachrichten. Diese sollten bestenfalls vollautomatisiert sein.
Digitale Erstellung und Versand von Ausgangsrechnungen
Das manuelle Erstellen von Ausgangsrechnungen stellt eine der häufigsten Fehlerquellen in Betrieben dar. Solche Fehler können Sie minimieren, indem Sie sich für eine automatisierte Rechnungslegung entscheiden. Auch der Versand sollte automatisiert erfolgen. So sparen Sie im Unternehmensprozess enorm viel Zeit.
Dokumentenmanager
Erinnern Sie sich noch an die Papierberge in früheren Zeiten? Diese Zeiten sind längst vorbei, denn ein digitales Dokumentenmanagement hat mittlerweile in den meisten Firmen Einzug gehalten. Dieses ist effizient, das sollte Ihre Firma nutzen. Sammeln, organisieren und katalogisieren Sie Ihre Dokumente und Sie können sich einen entsprechenden Sachbearbeiter einsparen. Ein weiterer Vorteil: Ihnen gehen keine wichtigen Dokumente mehr verloren.
Vollautomatische «Makros» nutzen
Nutzen Sie diverse Befehle in Ihren Programmen wie Excel und profitieren Sie von diesen Macros. Diese Befehle können Sie Ihren Bedürfnissen anpassen und zum Beispiel diverse Kundendaten in einer Tabelle sammeln. So verbessern Sie Ihre Unternehmensarbeit deutlich.
Digitalisierung im Absatzmarkt
Digitalisieren Sie dringend den Verkaufsprozess in Ihrem Unternehmen. Wenn Sie diese Prozesse optimieren, können Sie nachweislich einen höheren Umsatz machen. Der E-Mai-Versand an Ihre Kunden ist dabei nur eine sinnvolle Möglichkeit. Auch ist es sinnvoll, Ihren Aussendienstmitarbeitern automatisch Kunden zuzuweisen.
Digitale Wege der Kommunikation
Greifen Sie noch immer auf die gewöhnliche E-Mail-Kommunikation oder gar den «Flurfunk» zurück? Dann ist Ihr Unternehmen veraltet. Besser sind Chatprogramme wie Slack oder Teams, die schnell und unkompliziert arbeiten.
Markus Baulig hat nach seinem BWL-Studium ist Vollzeit in das Beratungsgeschäft seines Bruders Andreas Baulig mit eingestiegen. Heute leitet er als Geschäftsführer das operative Geschäft der Unternehmensberatung und berät vor allem die VIP-Premium-Kunden in den Themen Vertrieb, Akquise und Erfolgsmindset.
Veraltete Einkaufsprozesse im Unternehmen digitalisieren
Während in den Bereichen Vertrieb oder Herstellung die Abläufe schon häufig optimiert und automatisiert wurden, erfolgt der Einkauf bei vielen Unternehmen noch manuell. Dabei sparen die Automatisierung und Digitalisierung der Einkaufsprozesse nicht nur Ressourcen, sondern reduzieren zudem Aufwände.
Die stetige Bewertung und Optimierung von Prozessen sowie Abläufen zählt zu den wichtigsten Aufgaben innerhalb eines Unternehmens. Verbesserungspotenzial erkennt Wilhelm Heckmann, Managing Director bei der CNT Management Consulting AG in Zürich, vor allem noch in den Einkaufsabteilungen von Unternehmen: «In der Vergangenheit wurden bereits viele Projekte umgesetzt, die die Optimierung des Vertriebs oder der Herstellung zum Ziel hatten. Der Einkauf kam dabei häufig etwas zu kurz.» Viele Unternehmen würden Einkaufsprozesse nach wie vor sehr traditionell handhaben. Durch den starken Trend zur Digitalisierung und Nachhaltigkeit ist es Unternehmen ein Anliegen, diese veralteten und manuellen Prozesse zu automatisieren oder gemäss ihren Richtlinien sicher abzuwickeln.
Entlastung von Ressourcen
Ein wichtiges Aufgabengebiet des SAP-Beratungshauses CNT ist die Unterstützung von Unternehmen bei der Digitalisierung und Optimierung von Einkaufsprozessen. Dies umfasst unter anderem das Management der Lieferanten, aber auch die Abwicklung von Rechnungen, der operativen Beschaffung und des Vertragsmanagements. «Aufgrund unserer jahrelangen Expertise für Best Practices im Einkaufsbereich verfügen wir über ein breitgestreutes Fachwissen über vorgefertigte Lösungen und Projektpläne», erläutert Heckmann. Dadurch könne man Unternehmen dabei helfen, zu verstehen, wie andere arbeiten und was der beste Weg für ihre individuellen Anforderungen sei. Ziel dieser Prozessoptimierungen sei es, Aufwände zu reduzieren sowie geführte Vorgänge abzuwickeln und somit Ressourcen zu entlasten. Dadurch könne die besagten Ressourcen entweder eingespart oder aber für mehr wertschöpfende Tätigkeiten eingesetzt werden.
Pinnacle Award erhalten
Eine besonders enge Zusammenarbeit pflegt CNT mit der SAP. Dass die Zusammenarbeit auf gegenseitiger Wertschätzung beruht, durfte die CNT Management Consulting AG zuletzt durch die Auszeichnung mit dem SAP Pinnacle Award in der Kategorie «Intelligent Spend Management» erfahren. Heckmann freut sich über die Wertschätzung: «Als höchster SAP-Award weltweit spricht der Pinnacle Award für unsere hervorragende Qualität in der Umsetzung von Projekten und ganz besonders in der Optimierung von Einkaufsprozessen.»
Quelle: CNT Management Consulting
Bessere Einbindung des Industriedesigns in die Produktentstehung
Das Ziel der neuen VDI/VDID 2424 ist eine optimale Einbindung des Industriedesigns in den Produktentwicklungsprozess. Die Richtlinie behandelt die notwendigen Schritte, die im Bereich des Industriedesigns durchzuführen sind, und benennt die Schnittstellen zur Produktentstehung.
Redaktion - 20. Juli 2021
Foto: Thomas Ernsting
Industriedesign ist ein wichtiger Bestandteil des Produktentstehungsprozesses: Design und Engineering sind idealerweise eng verzahnt und führen zu einer gegenseitigen Optimierung, wie der VDI, Verein Deutscher Ingenieure, schreibt. Ein gelungenes Industriedesign verbessere das Produkt, die Anwendbarkeit, und die positive Wirkung beim Anwenderkreis.
Mit seiner neuen Richtlinie VDI/VDID 2424 will der VDI zu einer Strukturierung der Prozesse und zu einer Professionalisierung und besseren Integrierung des Industriedesigns beitragen. Sie führt in die Methoden und Werkzeuge ein, welche im Industriedesign verwendet werden, und ordnet sie den Phasen im Designmanagementprozess zu.
Die Richtline wurde gemeinsam vom VDI und dem Verband Deutscher Industriedesigner (VDID) erarbeitet und ist an alle in den Produktentstehungsprozessen organisatorisch und operativ involvierten Personen adressiert, insbesondere aber an Ingenieure, Industriedesigner und Produktmanager.
Richtlinie enthält auch Beispiel
Die Inhalte der VDI/VDID 2424 und der Ablauf des integrierten Industriedesigns orientieren sich dabei an der VDI 2221 Blatt 1, die den systematischen Produktentstehungsprozess abbildet, wie es ferner heisst. Sie begleite den Prozess in allen Phasen, von der Idee über die Planung und Konzipierung, bis hin zur konkreten Umsetzung und Überwachung. Die Richtlinie enthalte auch ein Anwendungsbeispiel, welches die Entwicklungsphasen anschaulich in Zusammenhang mit den Produktentwicklungsphasen nach VDI 2221 Blatt 2 setzt.
Gemäss VDI besteht die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft (gpp@vdi.de). Die Einspruchsfrist endet am 31.10.2021.